Gut zu wissen
Häufige Fragen zur Physiotherapie in Neu-Ulm
Rezept, Fristen, Zuzahlung, Ausfallgebühr: Vieles davon geben die Krankenkassen vor, gefragt werden wir trotzdem am Empfang. Hier stehen die Antworten, die wir in der Gartenstraße 36 am häufigsten geben.
Direkt zu: Rezept und Verordnung · Ihr erster Termin · Termine, Dauer und Absagen · Kosten und Zuzahlung
Rezept und Verordnung
Wann Sie eine ärztliche Verordnung brauchen, wie viele Termine darauf stehen und welche Fristen die Kostenträger vorgeben.
In der Regel ja. Physiotherapie gehört zu den Heilmitteln und wird ärztlich verordnet. Einzelne Leistungen wie die klassische Massage können Sie auch ohne Verordnung als Selbstzahler buchen.
Das legt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt fest. Physiotherapie zählt zu den Heilmitteln; den möglichen Therapieumfang besprechen Sie gemeinsam in der Sprechstunde.
Bei gesetzlich Versicherten innerhalb von 28 Tagen, bei einer als dringlich gekennzeichneten Verordnung innerhalb von 14 Tagen. Für Verordnungen der Berufsgenossenschaft nach einem Arbeitsunfall – etwa für das medizinische Aufbautraining – gelten 7 Tage, für Verordnungen der Bundeswehr 3 Wochen. Diese Fristen geben die Kostenträger vor, wir sind an sie gebunden. Bei Verordnungen privat versicherter Patientinnen und Patienten gibt es keine Einschränkung.
Ohne Angabe von Gründen können Sie eine physiotherapeutische Behandlung bis zu 14 Tage unterbrechen. Darüber hinaus ist eine Unterbrechung möglich, wenn Sie oder Ihr Therapeut im Urlaub sind oder wenn die Pause therapeutisch sinnvoll und mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt abgestimmt ist. Einen Überblick über alle Behandlungsformen finden Sie unter Therapien.
Ihr erster Termin
Was beim ersten Mal passiert, was Sie mitbringen sollten und wo Sie parken können.
Wir beginnen mit einem Gespräch über Ihre Beschwerden und Ihre Vorgeschichte (Anamnese). Im Anschluss folgen die ersten Behandlungstechniken oder Übungsanleitungen. Wie ein solcher Ablauf im Detail aussieht, zeigen wir am Beispiel der Manuellen Therapie.
Zum ersten Termin brauchen wir von Ihnen:
- Ihre Heilmittelverordnung (Rezept)
- Ihren Befreiungsausweis, falls Sie von Zuzahlungen befreit sind
- relevante Unterlagen wie Befunde, OP-Berichte, Röntgen- oder MRT-Bilder
- zu jeder Behandlung ein frisches Badetuch oder Bettlaken
Bequeme Kleidung, in der Sie sich gut bewegen können. Die zu behandelnde Körperregion sollte frei gemacht werden können: für eine Knieuntersuchung eignet sich also eine kurze Hose, bei Schulterbeschwerden ein Trägershirt.
In unmittelbarer Nähe der Gartenstraße 36 stehen öffentliche Parkplätze zur Verfügung, nutzbar zwei Stunden mit Parkscheibe.
Termine, Dauer und Absagen
Wie oft Sie kommen, wie lange eine Einheit dauert und was bei einer Terminänderung gilt.
Das gibt die ärztliche Verordnung vor, üblich sind ein bis drei Termine pro Woche. Die Frequenz lässt sich im Verlauf anpassen.
Die Dauer hängt von der ärztlichen Verordnung und Ihrem Versicherungsstatus ab. Bei gesetzlich und privat Versicherten kann sie unterschiedlich ausfallen. Für die Krankengymnastik liegt die Regelbehandlungszeit zwischen 15 und 25 Minuten.
Wen Sie bei uns antreffen, sehen Sie auf der Team-Seite. Sagen Sie uns Ihre Präferenz bei der Terminvereinbarung. Wir berücksichtigen den Wunsch, soweit der Terminplan es zulässt.
Ja. Damit keine Ausfallgebühr anfällt, sagen Sie bitte spätestens 24 Stunden vor dem Termin ab. Rufen Sie in dem Fall an oder schreiben Sie uns eine E-Mail – eine kurze Nachricht genügt.
Kosten und Zuzahlung
Wie sich die gesetzliche Zuzahlung berechnet und wann sie fällig wird.
Volljährige gesetzlich Versicherte ohne Befreiungsausweis tragen einen Teil der Behandlungskosten selbst: 10,00 Euro je Verordnung plus 10 Prozent des gesamten Behandlungspreises. Bei sechs Einheiten Manueller Therapie ergibt das 31,36 Euro, bei sechs Einheiten Krankengymnastik 27,76 Euro (Stand Juli 2026).
Zum ersten Behandlungstermin.
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Schreiben Sie uns eine E-Mail an info@rehapro-online.de, rufen Sie unter +49 731 975 69 20 an oder sprechen Sie uns beim nächsten Termin an.
